ESF Förderung

Bezeichnung des Vorhabens:
Steuerberater

Zusammenfassung des Vorhabens:
Weiterbildung zum Steuerberater

Lohnsteuerjahresausgleich - Steuererklärung - Einkommensteuererklärung

Die Steuererklärung oder Einkommensteuererklärung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bekannt.

Der Arbeitgeber berechnet bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer, behält diese vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.

Dieser vorab berechneten Steuerzahllast steht die im nachhinein festgesetzte, tatsächliche Steuerzahllast gegenüber. Bei der Festsetzung der tatsächlichen Steuerzahllast werden die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Zahlreiche Faktoren wie z.B. Familienstand, Kinder, Entfernung zur Arbeitsstätte, Versicherungen können die Höhe der Steuerbelastung beeinflussen.

Die während des Jahres einbehaltene Steuer wird bei der späteren Abgabe der Steuererklärung wie eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, daher der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.

Wenn also während des Jahres zuwenig Lohnsteuer abgeführt wurde, kann es auch zu Nachzahlungen kommen. Deshalb ist eine individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen.

 

Einkommensteuererklärung leicht gemacht:

Kein Steuerprogramm ersetzt einen Steuerberater. Ein Steuerberater kennt nicht nur alle Steuersparmöglichkeiten, sondern - noch viel wichtiger - er setzt sie auch gegenüber dem Finanzamt durch. Warum, sollen Sie sich mit Steuerformularen herum plagen. Selbst Finanzbeamte haben Schwierigkeiten, alle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Warum, sollten Sie sich also jedes Jahr mit den umfänglichen Steuervorschriften quälen? Wir nehmen Ihnen die lästige Arbeit mit der Steuererklärung ab, damit Sie sich mit den schöneren Dingen im Leben beschäftigen können. 

  • Ermitteln Sie anhand unserer Checkliste die erforderlichen Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung.

  • Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax (Kopien reichen aus).

  • Wir prüfen, ob sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt.

  • Wir übersenden Ihnen die Einkommensteuererklärung mit Steuerberechnung zur Unterschrift.

  • Sie unterschreiben die Einkommensteuererklärung und wir bez. Sie leiten diese an das Finanzamt weiter.

  • Der Steuerbescheid geht uns zu (nur mit Vollmacht). Wenn Sie Steuerbescheid erhalten, dann leiten Sie diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat an mich weiter.

  • Wir prüfen den Steuerbescheid und legen nach Rücksprache mit Ihnen ggf. Einspruch ein. 

Es gibt Steuerpflichtige, die auf Grund Ihrer individuellen Situation jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (=Pflichtveranlagung).

Andererseits gibt es aber auch sehr viele Fälle, bei denen der Steuerpflichtige selber entscheiden kann, ob er eine Steuererklärung abgibt oder nicht (=Antragsveranlagung). In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass ein Steuerpflichtiger aus Unwissenheit, aus Bequemlichkeit oder aus sonstigen Gründen keine Steuererklärung abgibt, obwohl er sogar einen Rückerstattungsanspruch von einigen Hundert oder manchmal sogar von einigen Tausend Euro hätte.

Da das deutsche Steuerrecht mittlerweile so kompliziert geworden ist, dass man als normaler Steuerpflichtiger kaum noch abschätzen kann, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, haben wir nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet, die steuerlich relevant sein können und in der Praxis häufig zu einer Steuerrückerstattung beitragen:

  • Handwerkerrechnungen über Reparaturen oder Modernisierungen (z.B. Badrenovierung, Heizungswartung, Kaminkehrerleistungen, Gartenarbeiten)
  • Jahresabrechnungen der Verwalter für Eigentümer und Mieter
  • Nebenkostenabrechnungen der Vermieter
  • Kosten für Hilfen im Haushalt (z.B. Putzen, Bügeln, Kochen)
  • Aufwendungen für die Pflege alter Menschen
  • Kosten für die Betreuung von Kindern
  • Kosten im Zusammenhang mit Scheidung
  • Beerdigungskosten
  • Krankheitskosten auch für Familienangehörige (z.B. Medikamente, Praxisgebühren, Brille, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker, Kuren, Zahnarzt)
  • Unterhaltsleistungen an Verwandte im In- oder Ausland (z.B. geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern)
  • Aufwendungen wegen Behinderung
  • Steuerberatungskosten
  • Spenden
  • Riester Rente
  • Rürup Rente
  • Zahlungen an Versicherungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Pflegeversicherung, Kfz-Versicherung, private Rentenversicherungen, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung)
  • Aufwendungen für Fortbildungen
  • Beiträge zu Gewerkschaften
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer bei Lehrern bzw. Außendienstmitarbeitern
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Unfallkosten
  • Aufwendungen für Arbeitskleidung
  • Bewerbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Portokosten)
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Fachliteratur, PC)
  • Schulgeldzahlungen an Ersatz- bzw. Ergänzungsschulen
  • Kindergeldangelegenheiten