ESF Förderung

Bezeichnung des Vorhabens:
Steuerberater

Zusammenfassung des Vorhabens:
Weiterbildung zum Steuerberater

Erstellung des Jahresabschlusses/Steuererklärungen

Jahresabschlüsse sind mehr als nur der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Sie dienen externen Kreditgebern zur Beurteilung Ihrer Kreditaufnahmefähigkeit.

 

Wir bieten Ihnen neben der Erstellung des Jahresabschlusses eine weitgehende Aufbereitung der Zahlen im Rahmen einer erklärenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage an. Wir können für Sie so schon bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Kapitaldienstfähigkeit ermitteln, die das wichtigste Kriterium bei der Kreditvergabe ist. Auf diese Weise können wir anstehende Bankgespräche durch geeignete Maßnahmen bereits im Vorfeld planen und positiv beeinflussen.

 

Leistungsmerkmale

  • Zeitgerechte Bearbeitung in Abstimmung mit dem Mandanten
  • Buchen/Verarbeiten der eingereichten Belege
  • 4-Augen-Prinzip (Qualitätssicherung)
  • Langzeitarchivierung der GoB-Mindestaufzeichnungen
  • Elektronisches Führen des Anlagevermögens, Prüfung der gewählten Nutzungsdauern und ergebnisorientierte Überarbeitung soweit möglich und gewünscht, Bereinigung bzgl. Verschrottungen, Abstimmung der Anlagenbuchhaltung mit der Hauptbuchhaltung und Erstellung eines Brutto-Anlagenspiegels
  • Stichprobenartige Kontrolle des Warenbestandes hinsichtlich Bestand (soweit möglich) und Bewertung, rechnerische Prüfung, Plausibilisierung anhand Rohgewinnermittlung und Vorjahresvergleich (3-Jahres-Zeitraum)
  • Kritische Durchsicht der OP-Liste Forderungen und Verbindlichkeiten auf überfällige Positionen, Prüfung Zahlungsausgleich Folgejahr, Bildung von Wertberichtigungen
  • Abstimmung von sonstigen Vermögensgegenständen und Verbind-lichkeiten auf Vollständigkeit, Kontrolle Zahlungsausgleich im Folgejahr
  • Bildung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, soweit erforderlich und gewünscht
  • Korrekte Darstellung des Eigenkapitals in Anlehnung an den Gesellschafts-vertrag sowie die bilanzrechtlichen Vorschriften, Überschuldensprüfung
  • Bildung von Rückstellungen, Kritische Prüfung der Vollständigkeit von Rück-stellungen zur Aufdeckung von übrigen Risiken (z.B. Rückbauver-pflichtungen, Archivierungskosten, Instandhaltungen >3 Monate)
  • Prüfung der gewählten Bilanz- und GuV-Positionen und Abgleich mit bilanzrechtlichen Vorschriften
  • Herstellung eines aussagekräftigen Vorjahresvergleiches, Bereinigung um unnötige Bilanz- und GuV-Positonen zur Verbesserung der Übersichtlichkeit, Zusammenfassung und Erläuterung von Positionen im Bericht
  • Plausibilitätsprüfungen der erfassten Ertrags- und Aufwandspositionen im Vergleich mit dem Vorjahr
  • Prüfung der korrekten Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften (z.B. §4 Abs. 5 EStG, §15 UStG, usw.)
  • Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen
  • Aufstellung des Anhangs und Überprüfung der gem. HGB erforderlichen Angaben
  • Erstellung eines Berichts nach den individuellen Wünschen des Mandanten mit erhöhter Aussagekraft für Mandant und Bank im ansprechenden Layout
  • Durchführung einer Abschlussbesprechung in den Kanzleiräumen (ggf. mit grafischer Präsentation) inklusive einer Bilanzanalyse
  • Erteilung einer Bescheinigung mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Mitteilung des voraussichtlichen Steuerergebnisses und Liquiditätsplanung bzgl. der Folge-Vorauszahlungen
  • Überarbeitung der Fibu des Folgejahres bzgl. EB-Werte und Folge-buchungen, Übernahme von geänderten Bilanzausweisen
  • Einstellung des Jahresabschlusses in den Bundesanzeiger


Ihr Nutzen

  • Aussagekräftiger Jahresabschluss, der im Rahmen des Zulässigen kreativ nach den Wünschen des Mandanten aufgestellt wird (auch gegenüber Dritten)
  • Vollständiger Jahresabschluss, der verlässliche Grundlage für zukünftige Unternehmensentscheidungen sein kann
  • Ansprechendes Layout zur Präsentation für Dritte
  • Verständliche Darstellung der Kernaussagen des Jahresabschlusses
  • Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen (u.a. auch Abgabefristen)